Seit Mittwoch gilt die neue EU-Verpackungsverordnung. Gleichzeitig sorgt ein Urteil des Landgerichts Amberg für Aufmerksamkeit: Ein Discounter darf einen Joghurt nicht länger mit dem Aufdruck „gutes Futter aus umweltschonendem Anbau“ bewerben.
Dazu kommt eine aktuelle Studie zu einer ganz anderen Frage: Was passiert, wenn Unternehmen ihre Produkte verändern, ohne es deutlich zu kommunizieren?
Drei sehr unterschiedliche Themen. Und doch geht es in allen drei Fällen um dieselbe Verschiebung:
Entscheidend ist immer weniger, was ein Unternehmen selbst über sein Produkt denkt. Entscheidend wird, was sich von außen nachvollziehen lässt.
Am 12. August ist die Übergangsfrist abgelaufen: Die EU-Verpackungsverordnung (EU) 2025/40 gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. In Deutschland ersetzt das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz das bisherige Verpackungsgesetz.
Welche Pflichten ein Unternehmen trifft, hängt dabei stark von seiner Rolle in der Lieferkette ab.
Wer als Erzeuger gilt, muss vor dem Inverkehrbringen eine Konformitätsbewertung durchführen, eine technische Dokumentation erstellen und eine EU-Konformitätserklärung ausstellen. Importeure und Vertreiber haben eigene Prüfpflichten. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt gelten seit Mittwoch außerdem Grenzwerte für PFAS.
Nicht alles greift sofort. Die harmonisierte Kennzeichnung folgt grundsätzlich erst ab 2028. Vorgaben zur Recyclingfähigkeit, zum Rezyklatanteil und zur Wiederverwendung werden ebenfalls schrittweise wirksam. Verpackungen, die bereits vor dem jeweiligen Geltungsbeginn rechtmäßig in Verkehr gebracht wurden, müssen die später geltenden Anforderungen nicht rückwirkend erfüllen.
Interessant ist deshalb eine andere Frage: Wer gilt eigentlich als Erzeuger?
Das hängt nicht unbedingt davon ab, wer die Verpackung physisch herstellt. Wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke entwickeln oder herstellen lässt, kann nach der PPWR als Erzeuger gelten.
Der Punkt:
Die Verantwortung folgt hier nicht demjenigen, der die Verpackung tatsächlich produziert, sondern der Rolle, die ihm die Verordnung zuweist.
Für Markenunternehmen kann das relevant werden: Wer Verpackungen unter eigenem Namen oder eigener Marke entwickeln oder herstellen lässt, kann damit auch für die Konformität und die dazugehörige Dokumentation verantwortlich sein.
Die praktische Frage lautet deshalb: Wissen Sie, wer die erforderlichen Nachweise für Ihre Verpackung erstellt – und wo Sie diese Unterlagen finden?
Ein Discounter darf einen Joghurt nicht länger mit dem Aufdruck „gutes Futter aus umweltschonendem Anbau“ bewerben (LG Amberg, Az. 41 HK O 983/25).
Für alle, die Claims formulieren, ist vor allem eines an der Begründung interessant:
Das Gericht fragt nicht, was das Unternehmen mit dem Satz ausdrücken wollte. Entscheidend ist, welche Vorstellung der Aufdruck bei Verbraucherinnen und Verbrauchern hervorruft.
Beim Claim „gutes Futter aus umweltschonendem Anbau“ bezog sich diese Erwartung unter anderem auf Saatgut, Anbau, Pflanzenschutz, Düngung und Weiterverarbeitung. Das Futter erfüllte diese Erwartungen nicht. Es war gentechnikfrei und stammte überwiegend von eigenen Flächen.
Auch die Aussage, der Verzicht auf Gentechnik sei „ohnehin im Wesentlichen“ gesetzlich vorgeschrieben, spielt eine Rolle. Eine gesetzliche Selbstverständlichkeit als besondere Leistung herauszustellen, ist künftig ausdrücklich unzulässig.
Denn am 27. September wird die bestehende Rechtsprechung um neue, konkrete Verbote ergänzt: Allgemeine Umweltaussagen wie „umweltfreundlich“ oder „nachhaltig“ sind dann unter bestimmten Voraussetzungen unzulässig, wenn die dafür erforderliche hervorragende Umweltleistung nicht nachgewiesen werden kann. Auch Aussagen, die gesetzlich vorgeschriebene Eigenschaften als besonderen Vorteil darstellen, kommen auf die Verbotsliste.
Der Punkt:
Heute muss in einem Streitfall geklärt werden, was eine Aussage verspricht und ob sie irreführend ist. Ab dem 27. September wird bei bestimmten allgemeinen Umweltaussagen bereits die fehlende Nachweisbarkeit zum Problem.
Für Claims bedeutet das: Nicht erst fragen, ob eine Aussage irgendwie stimmt. Sondern vorher klären, welche Erwartung sie erzeugt – und ob Sie genau diese Erwartung belegen können.
Das ist gerade bei Verpackungen relevant. Eine Website lässt sich ändern. Eine bereits gedruckte Verpackung nicht.
Steigende Kosten lassen Unternehmen mehrere Möglichkeiten: den Preis erhöhen, die Menge verringern oder die Qualität senken.
Eine aktuelle Untersuchung im Journal of Consumer Research vergleicht genau diese drei Wege in zehn präregistrierten Studien.
Das Ergebnis fällt deutlich aus: Eine Qualitätsreduzierung bei gleichbleibendem Preis bewerten rund sieben von zehn Befragten als unfair. Bei einer Mengenreduzierung ist es etwa die Hälfte, bei einer Preiserhöhung weniger als ein Drittel.
Ein Teil des Unterschieds lässt sich durch die wahrgenommene Transparenz erklären. Qualitätsänderungen sind für Kundinnen und Kunden schwerer einzuschätzen und betreffen häufig zentrale Eigenschaften eines Produkts.
Wie zentral die Veränderung ist, macht dabei einen deutlichen Unterschied: Wird die Qualität des eigentlichen Produkts reduziert, fällt die Reaktion deutlich negativer aus als bei einer Verschlechterung der Verpackung.
Besonders interessant wird es bei der Transparenz.
In weiteren Experimenten kommunizierten die Unternehmen die jeweilige Änderung entweder offen oder nicht. Sobald die Änderung transparent gemacht wurde, schrumpften die Unterschiede zwischen Preiserhöhung, Mengen- und Qualitätsreduzierung erheblich. Bei offen kommunizierten Qualitätsänderungen sank der Anteil derjenigen, die sie als unfair bewerteten, in einer Untersuchung von 66,9 auf 21 Prozent.
Der Punkt:
Wenn Sie an Rezeptur, Material oder Leistung sparen müssen, ist die stille Variante die riskanteste. Nicht, weil Kundinnen und Kunden jede Veränderung ablehnen. Sondern weil eine wenig transparente Änderung eher als unfair wahrgenommen wird.
Praktisch heißt das: Sagen Sie, was sich verändert – und warum.
Und wenn Sie die Wahl haben, ist eine offen kommunizierte Preiserhöhung in der Studie deutlich weniger unfair bewertet worden als eine Qualitätskürzung.
Die Studie untersucht kostengetriebene Entscheidungen. Ob derselbe Effekt bei regulatorisch erzwungenen Änderungen auftritt, ist offen.
Quelle: Evangelidis, I. (2026), Journal of Consumer Research, frei zugänglich
Zusammengefasst: Was von außen sichtbar ist, wird wichtiger
Eine Verordnung, ein Urteil, eine Studie – drei sehr unterschiedliche Perspektiven auf dieselbe Entwicklung.
Die PPWR ordnet Verantwortung nicht danach zu, wer sich intern dafür zuständig fühlt. Das Gericht bewertet einen Claim danach, welche Erwartung er bei Verbraucherinnen und Verbrauchern erzeugt. Und die Studie zeigt, wie stark die Reaktion davon abhängt, ob eine Produktänderung transparent kommuniziert wird.
Für Kommunikation bedeutet das:
Die Perspektive des Absenders reicht nicht mehr.
Was steht auf der Verpackung?
Was verspricht der Claim?
Was kann ich nachweisen?
Was verändert sich – und weiß mein Gegenüber davon?
Das macht Kommunikation anspruchsvoller.
Aber auch konkreter.
Wer seine Aussagen belegen kann, seine Änderungen offen kommuniziert und Verantwortung nicht erst dann übernimmt, wenn jemand danach fragt, braucht weniger große Versprechen.
Er kann genauer sagen, was tatsächlich dahintersteht.
Und genau das wird zunehmend zum Wert einer Marke.
Jeden Freitag drei Themen, eingeordnet statt nur verlinkt. Alle Ausgaben ohne Algorithmus dazwischen: im Archiv auf launch-point.de – oder direkt in Ihr Postfach.
So weit der Blick auf diese Woche.
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